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16. April 2019

Deutschland stimmt für EU-Urheberrechtsreform – ein Bärendienst für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Ein Kommentar von Mirko Kisser, KWSA


Gestern nun stimmten die EU-Staaten der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform endgültig zu.
Im EU-Rat gab damit auch Deutschland der hart umkämpften Richtlinie grünes Licht. Dabei hätte es die Chance und Macht gehabt, die keineswegs auf breiter Zustimmung basierenden EU-Urheberrechts-Artikel 11, 12 und 13 (jetzt 15, 16 und 17) zu verhindern, nachdem es in ganz Europa massenhafte Proteste und über fünf Millionen Unterschriften gab – so viele wie noch nie für eine europaweite Petition.
Immerhin: Sechs Staaten – darunter Italien, Polen und Schweden – stimmten gegen die Vorschläge und zwei weitere enthielten sich.

Wie, um etwas die Verärgerung darüber zu mildern, wurde eine sogenannte Protokollerklärung Deutschlands abgegeben, die aber rechtlich wirkungslos ist. Innerhalb von rund zwei Jahren müssen nun alle EU-Staaten die gestern besiegelte Richtlinie umsetzten. Der Wunsch Deutschlands, dabei im nationalen Recht „‚Uploadfilter‘ nach Möglichkeit zu verhindern“, wirkt naiv und irreführend, denn das EU-Recht ist bindend und erlaubt keine „fragmentarische Umsetzung in 27 nationalen Varianten“. Auch zeigt es, wie wenig das nicht auf Ländergrenzen beschränkbare Internet tatsächlich verstanden wird.

Für Kreative ist die nun beschlossene Reform keineswegs mit gesicherten höheren Lizenzeinnahmen verbunden, wie von den medienstarken Befürwortern, vornehmlich aus der Verwerter- und Verlagswelt – also keineswegs den wirklichen ‚Urhebern‘ –  gebetsmühlenartig zu hören war.
Im Gegenteil: so garantiert der Artikel 12 – in der jetzt gültigen Zählweise nun die Nr. 16 –  Verlagen eine pauschale Beteiligung an bestimmten Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften, die noch 2016 vom Bundesgerichtshof als unzulässig erklärtwurden, da sie nach Auffassung des Gerichtes ausschließlich den Rechteinhabern zustünden, also nach gültigem Urheberrecht den Autoren, und nicht den Verlagen.

Diese klare und für viele Urheber erlössteigernde Position wurde nun wieder gekippt – das Rad zum Nachteil der Rechteinhaber zurückgedreht und die Macht der Verwerter gesteigert.

EIN BÄRENDIENST FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT

Den meisten Protest erregte allerdings der Artikel 13 (jetzt 17) der Reform. Mehr Reglementierung und Gefahr der Zensur und Meinungsfreiheit, aber auch eine für den Großteil der digitalen Marktteilnehmer kaum oder gar nicht beherrschbare Verpflichtung zur technischen Filterung von Inhalten, für die eine flächendeckende Lizenzierung schlichtweg unmöglich ist.
Hier ist bis zum heutigen Tage die irreführende Medienberichterstattung bemüht, den Artikel 17 auf Youtube oder Facebook zu reduzieren, obwohl die Richtlinie eindeutig ALLE Plattformen („Diensteanbieter“) adressiert, die länger als drei Jahre am EU-Markt existieren.

Was dies nun bedeutet für den europäischen Wirtschaftsraum, der im globalen Wettbewerb um jeden Preis mit den digitalen Champions Apple, Google, Facebook und Co. Schritt halten möchte, kann man sich leicht ausmalen: Europa fällt zurück in eine durch Furcht, Neid und (Selbst-)Zensur geprägte Digitalstruktur und glaubt immer noch, sie könne die „Großen“ schröpfen. Tatsächlich festigen diese dadurch um so mehr ihre Vormachtstellung, indem sie ihre teils schon jetzt funktionierenden Upload-Filter (Beispiel Youtube: „Content-ID“) an den „Rest der Welt“ lizensieren und damit zusätzliche Einnahmen generieren und ihre Macht über jeglichen Content ausbauen.

Den zahllosen kleineren Portalen wird angesichts der strengen Vorgaben und fehlender Ressourcen für eigene „Filter“ oder Lizenzmodelle nur eines bleiben: Entweder sich dem Monopol der Giganten beugen oder sich in Pauschalzahlungen an Verwertungsgesellschaften flüchten, die keineswegs bei den eigentlichen Urhebern ankommen, wenn deren bisheriges Geschäftsmodell ganz ohne GEMA & Co. auskam, wie das im B2B-Bereich durchaus der Normalfall ist.
Noch schlimmer aber könnte diese Konsequenz sein: Innovative digitale Geschäftsmodelle entstehen erst gar nicht in der EU oder wandern in andere Weltregionen ab.

EIN BÄRENDIENST FÜR DIE DEMOKRATIE UND EUROPA

Man möchte es kaum für möglich halten. Aber nur fünf Wochen vor der mit großer Spannung und Befürchtungen vor dem weiteren Erstarken rechter Populisten erwarteten Wahl zum Europäischen Parlament zeigt uns die Politik der sogenannten Volksparteien noch einmal ganz deutlich, wie nutz- und schutzlos die Meinungen und Befürchtungen der Bevölkerungen im EU-Gesetzgebungsverfahren tatsächlich sind. 

Lange wurde die EU-Urheberrechtsreform hinter verschlossenen Türen verhandelt und nur durch Leaks öffentlich gemacht. Kritiker wurden als „Bots“ und „Mob“ diffamiert und die einhunderttausenden Demonstranten auf Europas Straßen als ferngesteuerte und irregeleitete Youtuber und Teens abgewertet. Selbst Edward Snowden twitterte aus seinem Exil „#NieMehrCDU“.

Über die Petition mit über fünf Millionen Unterschriften wurde fast gar nicht berichtet – 2012 genügten bereits zwei Millionen Unterschriften und ähnlich große Demonstrationen in Europa, das ebenfalls Internet gefährdende ACTA-Abkommen zu kippen. Kaum jemand erinnert sich noch daran.

Parallelen zu den Debatten über das „Schuleschwänzen“ angesichts der „Fridays for Future“-Klimaproteste von Schülern drängen sich auf. Auch hier werden die jungen Akteure bis heute nicht am gesellschaftlichen Diskurs angemessen beteiligt. 

LEHREN FÜR DIE KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFT 

Lässt man die vergangenen Wochen Revue passieren, so ergibt sich ein für die Kultur- und Kreativwirtschaft ernüchternder Eindruck: Die hochgelobte Branche ist nach innen gespalten und nach außen nur partiell wahrnehmbar. Der Riss verläuft dabei weniger zwischen den sehr unterschiedlichen Subbranchen wie beispielsweise Kunstmarkt, Pressemarkt, Designmarkt oder Architektur, sondern vielmehr horizontal zwischen den eigentlichen Urhebern und den Vermarktern und Verwertern sowie zwischen wenigen sehr Erfolgreichen und der Masse der gering- bis normalverdienenden Kreativen.

Sieht man sich die Genese der EU-Urheberrechtsreform seit 2013 genauer an, so fällt schnell auf, dass die daran beteiligten Interessenträger durchweg aus der Verlags- und Verwerterwelt kamen, tatsächliche Berufsverbände und Interessenvertretungen wie beispielsweise der Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreative Deutschland) oder andere Kreativnetzwerke wurden hier nicht in den Gesetzgebungsprozess involviert. 

Bekannt ist auch, dass sich der Medien- und Pressemarkt in Deutschland auf große Konzerne wie beispielsweise Axel Springer konzentriert. Dessen Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner, zugleich Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, nimmt hier eine besondere Rolle ein. Neben diversen Treffen mit dem Berichterstatter des EU-Parlaments zur Urheberrechtsreform Axel Voss und dem früheren Digitalkommissar Günther Oettinger zeigen Untersuchungen, dass der Axel-Springer-Verlag besonders stark von der neuen Regelung profitieren würde, nämlich etwas 2/3 aller Einnahmen erhalten könnte. Der lange beim Axel-Springer-Verlag wirkende Sven Gösmann steht heute der größten deutschen Nachrichtenagentur dpa als Chefredakteur vor. 

So verwundert es nicht, dass sich in der öffentlichen Berichterstattung zur EU-Urheberrechtsreform eine überwiegend  zustimmende Meinungsäußerung im Namen der Kreativverbände darstellte, ohne diese direkt zu befragen oder zu involvieren. Gestützt wurde diese durch zahlreiche Interviews mit Urhebern, beispielsweise dem Filmkomponisten Matthias Hornschuh oder dem erfolgreichen Musikproduzenten Micki Meuser. Unerwähnt blieb dabei aber stets, dass beide ebenfalls die GEMA im Aufsichtsrat vertreten.

Unter der durchaus wohlklingenden Kampagne “#Yes2copyright” wurden zuletzt 263 europäische Verbände gelistet, die von den EU-Abgeordneten ein Ja zu den Reformplänen forderten, sehr viele davon wiederum bekannte Verwertungsgesellschaften.
Auch die Initiative Urheberrecht mit angeblich „mehr als 35 Mitgliedsorganisationen“ und „rund 140.000 Urheber*innen und Künstler*innen“ appellierte im Namen aller Vertretenen pro EU-Urheberreform und gegen jede Kritik und Diskussion. Wurde in der kurzen Diskussionsphase tatsächlich das Votum aller 140.000 Urheber eingeholt? Offener Protest gegen diese Vereinnahmung blieb jedoch ebenfalls aus.

DIE FEHLENDE GEMEINSAME SPRACHE

Und hier zeigt sich die „Achillesferse“ der Kultur- und Kreativwirtschaft: Es gibt sie so nicht, jedenfalls nicht so homogen, wie es eine Branche beispielsweise der Energiewirtschaft sein könnte. Die mehr oder weniger abstrakt zusammengefassten elf oder zwölf Subbranchen gemäß der offiziellen Definition sind so unterschiedlich, wie sie nur sein können. Die Verbandsstrukturen sind von denen dominiert, die weit oben in der Wertschöpfungskette sitzen – aber immer auf die jeweils vertretene Subbranche begrenzt. Eine gemeinsame Sprache und übergreifende öffentliche Interessenvertretung existiert bisher nicht.

Dabei hätte die Branche ein solches Sprachrohr: Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Dieses hat sich in der so folgenschweren Debatte um das EU-Urheberrecht vor allem durch eines hervorgetan: beharrliches Schweigen. Und somit die Meinungsführerschaft den Verwertern und Vermarktern kreativer Leistungen überlassen, anstatt die Urheber selbst über die Konsequenzen der Reform aufzuklären und eine offene Diskussion über die Angemessenheit von „Upload-Filtern“ zu starten.
Der selbsterklärte Zweck des Kompetenzzentrums, parlamentarische Lobbyarbeit für die  Kultur- und Kreativwirtschaft zu leisten, spiegelt sich keinesfalls im Abstimmungsergebnis der deutschen EU-Parlamentarier wieder.

URHEBERRECHT IST KOMPLEXES THEMA

Ein wesentlicher Grund für den Ausgang der Debatte liegt aber natürlich auch in der Thematik selbst.
Urheberrecht ist definitiv kein Stammtisch-Thema. Selbst die meisten Urheber und Kreativen hatten Mühe, die Thematik in ihrer Tragweite zu erfassen. Es brauchte zudem viel Zeit und Konzentration, sich in die Richtlinienentwürfe einzuarbeiten – doch diese Zeit war zu knapp.

In der heißen Phase ab dem Ende der Trilogverhandlungen am 20. Februar, von denen zuvor kaum Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, bis zur Abstimmung am 26. März war somit kaum Zeit für öffentliche und ausgewogene Debatten. Der öffentliche Blick verkürzte sich auf hysterische YouTuber und Piraten, die angeblich jeglichen Urheberschutz im Digitalzeitalter abschaffen wollten. Dabei hat gerade die EU-Abgeordnete Julia Reda einen erheblichen Anteil, dass die Debatte überhaupt mit sachlichen Argumenten in die Öffentlichkeit kam.

Zwischenzeitlich sah es sogar so aus, als würde die Gesetzesinitiative scheitern. Am 5. Juli 2018 stimmte das EU-Parlament als Ganzes nach öffentlichen Protesten zunächst gegen die Reform. Viele lehnten sich schon entspannt zurück und wandten sich anderen Themen zu.

GEOPOLITISCHE LEITPLANKEN

Letztendlich war die Entscheidung aber im großen Maße eine geopolitische, und weniger eine inhaltlich rechtliche.
Entgegen der Vereinbarung von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, Upload-Filter als „unverhältnismäßig abzulehnen“, stimmte die Bundesregierung in einer als „Deal“ zu nennenden Abstimmung mit Frankreich für deren Definition der Ausnahmen von Artikel 13.

Hintergrund waren vermutlich aber ganz andere Interessen: Europäische Rüstungsexporte und die umstrittene Gas-Pipeline Nord Stream 2, auch wenn Wirtschaftsminister Peter Altmaier hier heftig dementierte. Sollte er Recht haben, hätte sich einmal mehr Axel-Springer mit seinem Leistungsschutzrecht (Artikel 11, jetzt 15) über die Interessen der Internet-Gemeinde durchgesetzt.

Selbst für die gestrige finale Zustimmung Deutschlands zur EU-Urheberrechtsreform im EU-Rat bestand durchaus kein Automatismus: Vergangene Woche hatten die Fraktionen von FPD, LINKEN und den GRÜNEN mit ihren Anträgen gegen Upload-Filter versucht, über die Zustimmung Deutschlands eine Parlamentsentscheidung zu erwirken. Dies wurde jedoch erfolgreich durch die Regierungs-Koalition verhindert.

EIN HOFFNUNGSSCHIMMER

Erstaunlicherweise war es vor der gestrigen finalen Abstimmung auch aus dem Lager der Gegner sehr ruhig. Dabei hätte der fortgeführte Protest durchaus noch zu einem Umschwenken führen können. Immerhin wird weiterhin fleißig die Petition von Save-The-Internet unterzeichnet, mit zuletzt über 5,2 Millionen Votes.

In der Protokollerklärung Deutschlands heißt es, man wolle eine für ganz Europa verhältnismäßige Anwendung der EU-Richtlinie mitentwickeln, die möglichst auf Upload-Filter verzichten kann. So wenig dies den verabschiedeten Gesetzestext nachträglich ändern kann, so sehr sollten sich die wirklich betroffenen Interessenträger, die Urheber und Kreativen nun bemerkbar machen, um in den nationalen Gesetzgebungen den Raum für Upload-Filter möglichst klein zu halten. Dem Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreative Deutschland) und den regionalen Kreativnetzwerken, aber auch den Digitalverbänden eco, BVDW und Bitkom könnte hier eine besondere Rolle zukommen.


Mirko Kisser war bis 2022 Vorstandsvorsitzender des Kreativwirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. und Vorstandsmitglied im Bundesverband Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreative Deutschland).

Der Verein

Der Kreativwirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. (KWSA) ist die Interessenvertretung und der Branchenverband der Kultur- und Kreativschaffenden in Sachsen-Anhalt.

Wir verstehen uns als Plattform von Kreativunternehmen für Kreative und andere Branchen. Durch Wissens- und Erfahrungstransfers sowie Vernetzung innerhalb der Kreativbranche als auch zu anderen Branchen steigern wir die Sichtbarkeit und Wirtschaftlichkeit der landesweiten Kreativschaffenden und fördern damit den Erfolg aller beteiligten Branchen.

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16. April 2019

Deutschland stimmt für EU-Urheberrechtsreform – ein Bärendienst für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Ein Kommentar von Mirko Kisser, KWSA


Gestern nun stimmten die EU-Staaten der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform endgültig zu.
Im EU-Rat gab damit auch Deutschland der hart umkämpften Richtlinie grünes Licht. Dabei hätte es die Chance und Macht gehabt, die keineswegs auf breiter Zustimmung basierenden EU-Urheberrechts-Artikel 11, 12 und 13 (jetzt 15, 16 und 17) zu verhindern, nachdem es in ganz Europa massenhafte Proteste und über fünf Millionen Unterschriften gab – so viele wie noch nie für eine europaweite Petition.
Immerhin: Sechs Staaten – darunter Italien, Polen und Schweden – stimmten gegen die Vorschläge und zwei weitere enthielten sich.

Wie, um etwas die Verärgerung darüber zu mildern, wurde eine sogenannte Protokollerklärung Deutschlands abgegeben, die aber rechtlich wirkungslos ist. Innerhalb von rund zwei Jahren müssen nun alle EU-Staaten die gestern besiegelte Richtlinie umsetzten. Der Wunsch Deutschlands, dabei im nationalen Recht „‚Uploadfilter‘ nach Möglichkeit zu verhindern“, wirkt naiv und irreführend, denn das EU-Recht ist bindend und erlaubt keine „fragmentarische Umsetzung in 27 nationalen Varianten“. Auch zeigt es, wie wenig das nicht auf Ländergrenzen beschränkbare Internet tatsächlich verstanden wird.

Für Kreative ist die nun beschlossene Reform keineswegs mit gesicherten höheren Lizenzeinnahmen verbunden, wie von den medienstarken Befürwortern, vornehmlich aus der Verwerter- und Verlagswelt – also keineswegs den wirklichen ‚Urhebern‘ –  gebetsmühlenartig zu hören war.
Im Gegenteil: so garantiert der Artikel 12 – in der jetzt gültigen Zählweise nun die Nr. 16 –  Verlagen eine pauschale Beteiligung an bestimmten Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften, die noch 2016 vom Bundesgerichtshof als unzulässig erklärtwurden, da sie nach Auffassung des Gerichtes ausschließlich den Rechteinhabern zustünden, also nach gültigem Urheberrecht den Autoren, und nicht den Verlagen.

Diese klare und für viele Urheber erlössteigernde Position wurde nun wieder gekippt – das Rad zum Nachteil der Rechteinhaber zurückgedreht und die Macht der Verwerter gesteigert.

EIN BÄRENDIENST FÜR DIE DIGITALE WIRTSCHAFT

Den meisten Protest erregte allerdings der Artikel 13 (jetzt 17) der Reform. Mehr Reglementierung und Gefahr der Zensur und Meinungsfreiheit, aber auch eine für den Großteil der digitalen Marktteilnehmer kaum oder gar nicht beherrschbare Verpflichtung zur technischen Filterung von Inhalten, für die eine flächendeckende Lizenzierung schlichtweg unmöglich ist.
Hier ist bis zum heutigen Tage die irreführende Medienberichterstattung bemüht, den Artikel 17 auf Youtube oder Facebook zu reduzieren, obwohl die Richtlinie eindeutig ALLE Plattformen („Diensteanbieter“) adressiert, die länger als drei Jahre am EU-Markt existieren.

Was dies nun bedeutet für den europäischen Wirtschaftsraum, der im globalen Wettbewerb um jeden Preis mit den digitalen Champions Apple, Google, Facebook und Co. Schritt halten möchte, kann man sich leicht ausmalen: Europa fällt zurück in eine durch Furcht, Neid und (Selbst-)Zensur geprägte Digitalstruktur und glaubt immer noch, sie könne die „Großen“ schröpfen. Tatsächlich festigen diese dadurch um so mehr ihre Vormachtstellung, indem sie ihre teils schon jetzt funktionierenden Upload-Filter (Beispiel Youtube: „Content-ID“) an den „Rest der Welt“ lizensieren und damit zusätzliche Einnahmen generieren und ihre Macht über jeglichen Content ausbauen.

Den zahllosen kleineren Portalen wird angesichts der strengen Vorgaben und fehlender Ressourcen für eigene „Filter“ oder Lizenzmodelle nur eines bleiben: Entweder sich dem Monopol der Giganten beugen oder sich in Pauschalzahlungen an Verwertungsgesellschaften flüchten, die keineswegs bei den eigentlichen Urhebern ankommen, wenn deren bisheriges Geschäftsmodell ganz ohne GEMA & Co. auskam, wie das im B2B-Bereich durchaus der Normalfall ist.
Noch schlimmer aber könnte diese Konsequenz sein: Innovative digitale Geschäftsmodelle entstehen erst gar nicht in der EU oder wandern in andere Weltregionen ab.

EIN BÄRENDIENST FÜR DIE DEMOKRATIE UND EUROPA

Man möchte es kaum für möglich halten. Aber nur fünf Wochen vor der mit großer Spannung und Befürchtungen vor dem weiteren Erstarken rechter Populisten erwarteten Wahl zum Europäischen Parlament zeigt uns die Politik der sogenannten Volksparteien noch einmal ganz deutlich, wie nutz- und schutzlos die Meinungen und Befürchtungen der Bevölkerungen im EU-Gesetzgebungsverfahren tatsächlich sind. 

Lange wurde die EU-Urheberrechtsreform hinter verschlossenen Türen verhandelt und nur durch Leaks öffentlich gemacht. Kritiker wurden als „Bots“ und „Mob“ diffamiert und die einhunderttausenden Demonstranten auf Europas Straßen als ferngesteuerte und irregeleitete Youtuber und Teens abgewertet. Selbst Edward Snowden twitterte aus seinem Exil „#NieMehrCDU“.

Über die Petition mit über fünf Millionen Unterschriften wurde fast gar nicht berichtet – 2012 genügten bereits zwei Millionen Unterschriften und ähnlich große Demonstrationen in Europa, das ebenfalls Internet gefährdende ACTA-Abkommen zu kippen. Kaum jemand erinnert sich noch daran.

Parallelen zu den Debatten über das „Schuleschwänzen“ angesichts der „Fridays for Future“-Klimaproteste von Schülern drängen sich auf. Auch hier werden die jungen Akteure bis heute nicht am gesellschaftlichen Diskurs angemessen beteiligt. 

LEHREN FÜR DIE KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFT 

Lässt man die vergangenen Wochen Revue passieren, so ergibt sich ein für die Kultur- und Kreativwirtschaft ernüchternder Eindruck: Die hochgelobte Branche ist nach innen gespalten und nach außen nur partiell wahrnehmbar. Der Riss verläuft dabei weniger zwischen den sehr unterschiedlichen Subbranchen wie beispielsweise Kunstmarkt, Pressemarkt, Designmarkt oder Architektur, sondern vielmehr horizontal zwischen den eigentlichen Urhebern und den Vermarktern und Verwertern sowie zwischen wenigen sehr Erfolgreichen und der Masse der gering- bis normalverdienenden Kreativen.

Sieht man sich die Genese der EU-Urheberrechtsreform seit 2013 genauer an, so fällt schnell auf, dass die daran beteiligten Interessenträger durchweg aus der Verlags- und Verwerterwelt kamen, tatsächliche Berufsverbände und Interessenvertretungen wie beispielsweise der Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreative Deutschland) oder andere Kreativnetzwerke wurden hier nicht in den Gesetzgebungsprozess involviert. 

Bekannt ist auch, dass sich der Medien- und Pressemarkt in Deutschland auf große Konzerne wie beispielsweise Axel Springer konzentriert. Dessen Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner, zugleich Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, nimmt hier eine besondere Rolle ein. Neben diversen Treffen mit dem Berichterstatter des EU-Parlaments zur Urheberrechtsreform Axel Voss und dem früheren Digitalkommissar Günther Oettinger zeigen Untersuchungen, dass der Axel-Springer-Verlag besonders stark von der neuen Regelung profitieren würde, nämlich etwas 2/3 aller Einnahmen erhalten könnte. Der lange beim Axel-Springer-Verlag wirkende Sven Gösmann steht heute der größten deutschen Nachrichtenagentur dpa als Chefredakteur vor. 

So verwundert es nicht, dass sich in der öffentlichen Berichterstattung zur EU-Urheberrechtsreform eine überwiegend  zustimmende Meinungsäußerung im Namen der Kreativverbände darstellte, ohne diese direkt zu befragen oder zu involvieren. Gestützt wurde diese durch zahlreiche Interviews mit Urhebern, beispielsweise dem Filmkomponisten Matthias Hornschuh oder dem erfolgreichen Musikproduzenten Micki Meuser. Unerwähnt blieb dabei aber stets, dass beide ebenfalls die GEMA im Aufsichtsrat vertreten.

Unter der durchaus wohlklingenden Kampagne “#Yes2copyright” wurden zuletzt 263 europäische Verbände gelistet, die von den EU-Abgeordneten ein Ja zu den Reformplänen forderten, sehr viele davon wiederum bekannte Verwertungsgesellschaften.
Auch die Initiative Urheberrecht mit angeblich „mehr als 35 Mitgliedsorganisationen“ und „rund 140.000 Urheber*innen und Künstler*innen“ appellierte im Namen aller Vertretenen pro EU-Urheberreform und gegen jede Kritik und Diskussion. Wurde in der kurzen Diskussionsphase tatsächlich das Votum aller 140.000 Urheber eingeholt? Offener Protest gegen diese Vereinnahmung blieb jedoch ebenfalls aus.

DIE FEHLENDE GEMEINSAME SPRACHE

Und hier zeigt sich die „Achillesferse“ der Kultur- und Kreativwirtschaft: Es gibt sie so nicht, jedenfalls nicht so homogen, wie es eine Branche beispielsweise der Energiewirtschaft sein könnte. Die mehr oder weniger abstrakt zusammengefassten elf oder zwölf Subbranchen gemäß der offiziellen Definition sind so unterschiedlich, wie sie nur sein können. Die Verbandsstrukturen sind von denen dominiert, die weit oben in der Wertschöpfungskette sitzen – aber immer auf die jeweils vertretene Subbranche begrenzt. Eine gemeinsame Sprache und übergreifende öffentliche Interessenvertretung existiert bisher nicht.

Dabei hätte die Branche ein solches Sprachrohr: Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Dieses hat sich in der so folgenschweren Debatte um das EU-Urheberrecht vor allem durch eines hervorgetan: beharrliches Schweigen. Und somit die Meinungsführerschaft den Verwertern und Vermarktern kreativer Leistungen überlassen, anstatt die Urheber selbst über die Konsequenzen der Reform aufzuklären und eine offene Diskussion über die Angemessenheit von „Upload-Filtern“ zu starten.
Der selbsterklärte Zweck des Kompetenzzentrums, parlamentarische Lobbyarbeit für die  Kultur- und Kreativwirtschaft zu leisten, spiegelt sich keinesfalls im Abstimmungsergebnis der deutschen EU-Parlamentarier wieder.

URHEBERRECHT IST KOMPLEXES THEMA

Ein wesentlicher Grund für den Ausgang der Debatte liegt aber natürlich auch in der Thematik selbst.
Urheberrecht ist definitiv kein Stammtisch-Thema. Selbst die meisten Urheber und Kreativen hatten Mühe, die Thematik in ihrer Tragweite zu erfassen. Es brauchte zudem viel Zeit und Konzentration, sich in die Richtlinienentwürfe einzuarbeiten – doch diese Zeit war zu knapp.

In der heißen Phase ab dem Ende der Trilogverhandlungen am 20. Februar, von denen zuvor kaum Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, bis zur Abstimmung am 26. März war somit kaum Zeit für öffentliche und ausgewogene Debatten. Der öffentliche Blick verkürzte sich auf hysterische YouTuber und Piraten, die angeblich jeglichen Urheberschutz im Digitalzeitalter abschaffen wollten. Dabei hat gerade die EU-Abgeordnete Julia Reda einen erheblichen Anteil, dass die Debatte überhaupt mit sachlichen Argumenten in die Öffentlichkeit kam.

Zwischenzeitlich sah es sogar so aus, als würde die Gesetzesinitiative scheitern. Am 5. Juli 2018 stimmte das EU-Parlament als Ganzes nach öffentlichen Protesten zunächst gegen die Reform. Viele lehnten sich schon entspannt zurück und wandten sich anderen Themen zu.

GEOPOLITISCHE LEITPLANKEN

Letztendlich war die Entscheidung aber im großen Maße eine geopolitische, und weniger eine inhaltlich rechtliche.
Entgegen der Vereinbarung von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, Upload-Filter als „unverhältnismäßig abzulehnen“, stimmte die Bundesregierung in einer als „Deal“ zu nennenden Abstimmung mit Frankreich für deren Definition der Ausnahmen von Artikel 13.

Hintergrund waren vermutlich aber ganz andere Interessen: Europäische Rüstungsexporte und die umstrittene Gas-Pipeline Nord Stream 2, auch wenn Wirtschaftsminister Peter Altmaier hier heftig dementierte. Sollte er Recht haben, hätte sich einmal mehr Axel-Springer mit seinem Leistungsschutzrecht (Artikel 11, jetzt 15) über die Interessen der Internet-Gemeinde durchgesetzt.

Selbst für die gestrige finale Zustimmung Deutschlands zur EU-Urheberrechtsreform im EU-Rat bestand durchaus kein Automatismus: Vergangene Woche hatten die Fraktionen von FPD, LINKEN und den GRÜNEN mit ihren Anträgen gegen Upload-Filter versucht, über die Zustimmung Deutschlands eine Parlamentsentscheidung zu erwirken. Dies wurde jedoch erfolgreich durch die Regierungs-Koalition verhindert.

EIN HOFFNUNGSSCHIMMER

Erstaunlicherweise war es vor der gestrigen finalen Abstimmung auch aus dem Lager der Gegner sehr ruhig. Dabei hätte der fortgeführte Protest durchaus noch zu einem Umschwenken führen können. Immerhin wird weiterhin fleißig die Petition von Save-The-Internet unterzeichnet, mit zuletzt über 5,2 Millionen Votes.

In der Protokollerklärung Deutschlands heißt es, man wolle eine für ganz Europa verhältnismäßige Anwendung der EU-Richtlinie mitentwickeln, die möglichst auf Upload-Filter verzichten kann. So wenig dies den verabschiedeten Gesetzestext nachträglich ändern kann, so sehr sollten sich die wirklich betroffenen Interessenträger, die Urheber und Kreativen nun bemerkbar machen, um in den nationalen Gesetzgebungen den Raum für Upload-Filter möglichst klein zu halten. Dem Bundesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreative Deutschland) und den regionalen Kreativnetzwerken, aber auch den Digitalverbänden eco, BVDW und Bitkom könnte hier eine besondere Rolle zukommen.


Mirko Kisser war bis 2022 Vorstandsvorsitzender des Kreativwirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. und Vorstandsmitglied im Bundesverband Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreative Deutschland).

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